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GANZHEITLICHE THERAPIEN

Die ganzheitliche Therapie wird nach Stundenaufwand abgerechnet. 

Eine Sitzung dauert mindestens 1,5 Stunden.

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Die Therapiesitzung besteht aus einer Kombination von Anwendungen, die besprochen und individuell auf den Menschen und die momentane Situation zu seinem höchsten Wohle dienlich ist.

 

Der Stundenausgleich ist Fr. 80.- und ist in Bar oder per Twint am Sitzungsende zu begleichen.

 

Eine schriftliche Rechnung kann am Schluss einer Therapiesitzungs-Abfolge auf Wunsch ausgestellt werden, um diese Kosten Ende Jahr von den nicht übernommenen Krankenkassenkosten in der Steuererklärung abzuziehen.

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